Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
am Freitag hat das Bildungsministerium die Schulen informiert, dass der Absonderungserlass des Landes Schleswig-Holstein nun doch wieder einen PCR-Test einfordert, um einen positiven Selbsttest zu bestätigen bzw. zu entkräften. Das bedeutet also, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler vorzeitig erst nach einem negativen PCR-Test wieder zur Schule kommen dürfen. Nach der Isolation (7 Tage) reicht aber weiterhin ein qualifizierter negativer Schnelltest.
Folgende Öffnungsschritte werden angekündigt:
Ab dem 03. März
Alle Beschränkungen von Unterricht und Schulleben entfallen mit Ausnahme der Masken- und der Testpflicht, die erhalten bleiben.
Ab dem 21. März
Die Testpflicht entfällt. Zweimal pro Woche kann man sich frewillig noch zuhause testen. Dafür werden Tests bereitgestellt.
Ab dem 01. April
Die Maskenpflicht an Schulen wird spätestens dann aufgehoben.
Herzliche Grüße
Timo Hepp