Der Wahlpflichtbereich

 

Im Wahlpflichtunterricht belegt jede Schülerin oder jeder Schüler ab Jahrgangsstufe 7 nach gründlicher Information und Beratung entweder die zweite Fremdsprache oder mindestens ein anderes Wahlpflichtangebot. Der Wahlpflichtunterricht erweitert und vertieft den Pflichtunterricht. Er umfasst neigungs- und begabungsorientierte sowie auf das Schulprofil bezogene Wahlpflichtangebote und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung sozialer, kommunikativer und methodischer Kompetenzen, vor allem durch die Verbindung selbstständigen und kooperativen Lernens.

Grundsätze zu Struktur und Dauer der Angebote des WPU I:

Das erste Wahlpflichtangebot ab Jahrgangsstufe 7 wird vierstündig erteilt.
Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten Wahlpflichtangebot besteht nicht. Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Wahl des Wahlpflichtangebotes schriftlich.

Ein außerplanmäßiger Wechsel des gewählten Wahlpflichtangebotes ist im Ausnahmefall und mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters möglich. Bei Wechsel des ab Jahrgangsstufe 7 gewählten Wahlpflichtangebotes ist die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe ausgeschlossen.

Wurde der WPU gewechselt, ist der Übergang in die Oberstufe nur mit entsprechendem Notendurchschnitt im MSA (Mittlerer Schulabschluss) möglich.

Das Abitur kann bei nichtsprachlichem WPU I erworben werden, weil eine neu beginnende zweite Fremdsprache (derzeit Spanisch) in der Oberstufe angeboten wird.

Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtunterricht werden zu jedem Zeugnistermin beurteilt und dokumentiert und sind grundsätzlich abschlussrelevant.

Sie können hier auch unsere INFORMATIONSBROSCHÜRE (11 MB) downloaden.