Am Ende der 9. Jahrgangsstufe wird der Erste allgemeinbildende Schulabschluss absolviert.
Die Teilnahme kann auf Wunsch der Eltern erfolgen oder aber ein Schüler / eine Schülerin kann durch die Zeugniskonferenz (am Ende des ersten Halbjahres der 9. Jahrgangsstufe) zur Teilnahme verpflichtet werden, wenn eine Versetzung in die 10. Klasse gefährdet erscheint.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach dem Erwerb des ESA eine Versetzung in Klasse 10 erfolgen. Das ESA-Zeugnis darf nicht mehr als eine 4* und keine 5*/6* enthalten und (neu) in der Fächergruppe Mathematik, Deutsch und Englisch muss ein Schnitt von 3,0* (ESA-Niveau) erreicht werden. Davon unabhängig kann die Klassenkonferenz die Versetzung beschließen, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, jedoch eine erfolgreiche Teilnahme in der 10. Jahrgangsstufe in Aussicht steht.