Allgemeine Hochschulreife

Am Ende der 13. Jahrgangsstufe wird die Allgemeine Hochschulreife absolviert.

Die OAPVO („Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen“) bildet dabei die Rechtsgrundlage. Nach der Einführungsphase im 11. Jahrgang folgt die zweijährige Qualifikationsphase im 12. und 13. Jahrgang.

Bei entsprechenden Leistungen im 12. Jahrgangs kann beim Verlassen der Schule der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.

Am Ende der 13. Jahrgangstufe erfolgt die Teilnahme an der Abiturprüfung, wenn der Schüler / die Schülerin die Zulassungsbedingungen erfüllt. Sie besteht aus der schriftlichen Prüfung im Profilfach (dezentral gestellt durch die Fachlehrkräfte), den schriftlichen Prüfungen in den gewählten zwei der drei Kernfächer (Deutsch, Mathematik und Englisch), die zentral durch das Ministerium gestellt werden und den mündlichen Prüfungen.