Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
es gibt eine Änderung des Vorgehens bei einem positiven Selbsttestergebnis in der Schule. Das Testergebnis muss nun nicht mehr mit einem PCR-Test, sondern mit einem qualifizierten Schnelltest in z. B. einer Teststation überprüft werden. Ist das Ergebnis dann negativ, kann man sofort (oder am nächsten Tag) in die Schule zurückkehren. Ist der qualifizierte Schnelltest positiv, gilt man als infiziert und muss sich in Isolation begeben. Nach 7 Tagen kann ein negativer Schnelltest diese Isolation aufheben und man kann in die Schule zurückkehren. Nach 10 Tagen ist die Isolation automatisch beendet. Ein weiterer Test ist nicht erforderlich.
Für Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne begeben müssen, gilt für Schülerinnen und Schüler eine Frist von 5 Tagen, um sich mit einem negativen (qualifizierten) Schnelltest aus der Quarantäne befreien zu können. Nach 10 Tagen endet auch die Quarantäne von Kontaktpersonen automatisch ohne Testverpflichtung. Im schulischen Umfeld gibt es aufgrund der Schutzmaßnahmen grundsätzlich keine Kontaktpersonen (z. B. Sitznachbarn von Infizierten), aber im privaten Umfeld ist es natürlich durchaus möglich.
Herzliche Grüße
Timo Hepp