Wahlpflicht

7. – 10. Jahrgang

Im Wahlpflichtunterricht I wählen Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe nach gründlicher Information und Beratung entweder die zweite Fremdsprache oder mindestens ein anderes Wahlpflichtangebot. Dieser Unterricht erweitert und vertieft mit vier Stunden pro Woche den Pflichtunterricht. Er bietet Angebote, die sich an Interessen, Begabungen und das Schulprofil anpassen und fördert wichtige soziale, kommunikative und methodische Kompetenzen durch selbstständiges und kooperatives Lernen. Es gibt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Wahlpflichtangebot, doch die Schule bemüht sich, die Wünsche der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Ein Wechsel des gewählten Angebots ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Schulleitung möglich. Bei einem Wechsel des Wahlpflichtangebots ab der 7. Jahrgangsstufe ist der Übergang in die gymnasiale Oberstufe ausgeschlossen, es sei denn, der erforderliche Notendurchschnitt im Mittleren Schulabschluss (MSA) wird erreicht. Das Abitur kann dennoch erworben werden, da in der Oberstufe eine neu beginnende zweite Fremdsprache angeboten wird. Ab dem 9. Jahrgang wählen die Schülerinnen und Schüler den zweistündigen Wahlpflichtunterricht II, der für ein Jahr gewählt wird und im 10. Jahrgang erneut gewählt werden muss. Die Leistungen im Wahlpflichtunterricht werden durch Klassenarbeiten oder alternative Leistungsnachweise erfasst und dokumentiert. Der Wahlpflichtbereich ist grundsätzlich abschlussrelevant.

7. – 10. Jahrgang

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