Abschlüsse
Ziele erreichen, Wege öffnen
Mit Sicherheit zum Abschluss
Zusammen wachsen
Wir begleiten unsere Schülerinnen und Schüler Schritt für Schritt – vom individuellen Lernstand bis zum passenden Abschluss. Ob Erster Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss oder der Übergang zur Oberstufe: An der Gemeinschaftsschule Probstei bereiten wir gezielt auf den nächsten Lebensabschnitt vor. Unsere Basis: Orientierung, Förderung und Vertrauen.



FÖS
Inklusive Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit SPF Lernen
Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen (SPF Lernen) werden an der Gemeinschaftsschule Probstei inklusiv in den Klassen beschult. Am Ende der 9. Klasse erhalten sie den Förderschulabschluss, der ihre individuell erbrachten Leistungen in den Fächern dokumentiert.
Unter bestimmten Umständen ist für Schülerinnen und Schüler mit SPF Lernen eine Teilnahme am Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) möglich. Dies ist der Fall, wenn die Schülerin oder der Schüler spätestens in Klasse 9 in allen Fächern zielgleich unterrichtet wird und alle Leistungen in allen Fächern (außer Sport) auf dem Niveau zum Erreichen des ESA erbringt.“
ESA
Erster allgemeinbildender Schulabschluss
Am Ende der 9. Jahrgangsstufe absolvieren Schülerinnen und Schüler den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Die Teilnahme kann auf Wunsch der Eltern erfolgen. Alternativ kann die Zeugniskonferenz am Ende des ersten Halbjahres der 9. Jahrgangsstufe eine Teilnahme verpflichtend machen, wenn eine Versetzung in die 10. Klasse gefährdet erscheint.
Voraussetzungen für die Versetzung in Klasse 10 nach dem ESA
Nach dem Erwerb des ESA kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Versetzung in Klasse 10 erfolgen:
- Das ESA-Zeugnis darf nicht mehr als eine Note 4* und keine Noten 5* oder 6* enthalten.
- In der Fächergruppe Mathematik, Deutsch und Englisch muss ein Durchschnitt von 3,0* (ESA-Niveau) erreicht werden.
Unabhängig von diesen Bedingungen kann die Klassenkonferenz aus pädagogischen Gründen die Versetzung beschließen, wenn eine erfolgreiche Teilnahme in der 10. Jahrgangsstufe in Aussicht steht.“
MSA
Mittlerer Schulabschluss
Am Ende der 10. Jahrgangsstufe absolvieren Schülerinnen und Schüler den Mittleren Schulabschluss (MSA). Die Teilnahme am MSA ist für die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Probstei der Regelfall.
Voraussetzungen für die Versetzung in die Oberstufe nach dem MSA
Nach dem Erwerb des MSA kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Versetzung in die Oberstufe erfolgen:
- Im Abschlusszeugnis des MSA darf nicht mehr als eine Note schlechter als 3 sein.
- Die Noten 5 und 6 dürfen nicht vorkommen.
- Eine Note 4 in den Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch muss durch eine Note 2 in derselben Fächergruppe ausgeglichen werden.
Die Klassenkonferenz kann eine Versetzung auch bei abweichendem Leistungsbild beschließen, wenn sie die Bedingungen für eine erfolgreiche Mitarbeit in Klasse 11 erfüllt sieht.“
FHR
Erwerb der Fachhochschulreife
Arbeiten Schülerinnen und Schüler in der 12. Jahrgangsstufe erfolgreich, können sie nach dieser Stufe den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Reichen die Leistungen nicht aus, besteht die Möglichkeit, zwei weitere aufeinanderfolgende Halbjahre zu nutzen.
Die vollständige Fachhochschulreife erhalten Sie durch ein einjähriges Praktikum, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Zivildienst, den Bundesfreiwilligendienst oder eine Berufsausbildung.“
AHR
Allgemeine Hochschulreife
Am Ende der 13. Jahrgangsstufe erwerben Schülerinnen und Schüler die Allgemeine Hochschulreife. Die OAPVO („Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen“) bildet die rechtliche Grundlage dafür. Nach der Einführungsphase im 11. Jahrgang folgt die zweijährige Qualifikationsphase im 12. und 13. Jahrgang.
Bei entsprechenden Leistungen im 12. Jahrgang können Sie beim Verlassen der Schule den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.
Am Ende der 13. Jahrgangsstufe nehmen Sie an der Abiturprüfung teil, sofern Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Diese besteht aus der schriftlichen Prüfung im Profilfach, den schriftlichen Prüfungen in zwei der drei gewählten Kernfächer (Deutsch, Mathematik und Englisch) sowie den mündlichen Prüfungen.